Hier erhalten Sie Antworten zu den uns häufig gestellten Fragen einzelner Personen sowie aus dem Gespräch zwischen, Verwaltung und dem Apostel-Paulus-Bildungswerk als Träger. Wir freuen uns auf Ihr kritisch – konstruktives Feedback.
In der Stadt Kaufbeuren soll auf Wunsch unserer Initiative eine neue Schule bis 2025/2026 entstehen. Unser Wunsch ist eine christliche Schule unter der Trägerschaft vom Apostel-Paulus-Bildungswerk.
Wir bekennen uns gemeinsam zum apostolischen Glaubensbekenntnis, der Erklärung der weltweiten evangelischen Allianz https://worldea.org/who-we-are/statement-of-faith und der Bibel als Glaubenszeugnis.
1. Was ist das Besondere an der Schule und dem Träger?
Die CSA ist als naturnahe, praxisorientierte Mitmachschule konzipiert, die sich auf Basis wissenschaftlich ausgewerteter Best-Practises-Vorbilder sieht und daher auch als Bekenntnisschule eine ganzheitliche christliche Bildung vermittelt. Als professionellen Partner für rechtliche, finanzielle und personelle Belange haben wir durch das Apostel-Paulus-Bildungswerk auch eine Mitgliedschaft im Verband Evangelischer Bekenntnisschulen und Kitas sowie in der Evangelischen Allianz. Alle Pädagogen leben und handeln nach dem Bekenntnis.
2. Welcher Standort ist geplant?
Wir planen den Standort in bestehenden Räumlichkeiten zur Miete in Kaufbeuren.
3. Für welche Eltern ist das Angebot geplant?
Das Angebot ist für alle Eltern unabhängig deren Weltanschauung oder Lebenskonzepte, die sich eine Betreuung ihrer Kinder nach christlichen Werten und Konzepten wünschen.
4. Für welche Altersgruppe und Klassenstärke ist das Angebot geplant?
Wir planen 2 Lerngruppen für je ca. 20 Kinder in der Grundschul- und Sekundarschulzeit. Für die Eltern gibt es keine Alternativangebote mit diesem weltanschaulichen und pädagogischen Konzept.
5. Was ist das Besondere an Ihrem Schulkonzept?
Jeder Mitarbeitende bietet sich als verantwortungsbewusste, vertrauensvolle Bindungsperson an und füllt seinen Platz entsprechend seiner gottgegebenen Begabungen in der Schulgemeinschaft aus. Mittels reformpädagogischer Lernformen (zur Einbeziehung aller Sinne in den Lernprozess) wird in einer altersgemischten Lerngruppe ohne Notengebung im Gleichschritt die Einzigartigkeit jedes Lernenden gesehen und die Planungskompetenz mit persönlichem, wertschätzendem, ehrlichen Feedback und Selbstreflexion angeregt. Biblische Geschichten werden bspw. mit Hilfe von “Godly play” dargestellt und reflektiert und dadurch auch tiefgreifender interpretiert, um Gottes Wesen besser kennenzulernen sowie den Alltagsbezug praxisnah zu erleben.
Morgenkreis und Themeneinführungen erfolgen im Kreis sowie Halbkreis. Freie Stillarbeit nach projektorientiertem Lernplan -an selbstgewählten Plätzen- sowie Bewegungseinheiten rhythmisieren den Schulalltag. Zur Stärkung der Interessen werden Neigungsgruppen gebildet, die in abwechselnd angebotenen Lernatelier-Zeiten stattfinden, damit musisch, künstlerische, kreative, geistliche, naturwissenschaftliche, wirtschaftliche, handwerkliche Entdeckungsräume zur Selbsttätigkeit durch intrinsische Motivation einladen. Hierbei ist es auch möglich, dass Erziehungsberechtigte ihre Kompetenzen einbringen und ein Angebot gestalten. Verordnete Hausaufgaben finden in unserer Konzeption keinen Platz, da wir die Überzeugung vertreten, dass die Lernzeiten innerhalb der Stundentafel der Erfüllung des Kompetenzaufbaues genügen und auch in der Forschung die Wirksamkeit von Hausaufgaben für den Kompetenzaufbau umstritten ist.
6. Bekommt mein Kind eine genauso gute Bildung an der Christlichen Schule wie an der Staatlichen Schule?
Durch das Beachten der Bayerischen Lehrpläne und das individuelle Coaching steht die Bildung an der Christlichen Schule der Bildung an Staatlichen Schulen nicht nach.
7. Welche Abschlüsse sind an der Christlichen Schule möglich?
Der Hauptschulabschluss, der qualifizierte Hauptschulabschluss, die Mittlere Reife.
8. Kann mein Kind später die Schule noch wechseln?
Als (zukünftig geplante) staatlich genehmigte Schule bereiten wir jedes Kind in seinem möglichen Tempo in allen Bereichen vor. Einen Übertrittswunsch bitte frühzeitig melden, sodass das pädagogische Team über einen größeren Zeitraum das Kind emotional und in den Prüfungsbereichen speziell vorbereiten kann.
9. Wann beginnt die Betreuungs-/Unterrichtszeit?
In Abstimmung mit den Anmeldenden werden wir die Zeiten konkret nach den Bedürfnissen festlegen. Wir können beispielsweise mit der Öffnungszeit ab 7:30 Uhr beginnen und eine Ankommenszeit bis 8:45 Uhr beschließen.
10. Wie werden die geplanten Plätze vergeben?
Eltern können ihre Kinder bei uns direkt anmelden. In unserer Schule erfolgt die Aufnahme in Eigenverwaltung, nach ausführlichen Informationsveranstaltungen sowie der Besuchszeit in der Schulfamilienfreizeitwoche in den Pfingstferien, einem Hospitationstag und im Einzelgespräch. Unser Team informiert regelmäßig über die freien Plätze.
11. Können alle Eltern ihre Kinder in unserer christlichen Schule anmelden, auch wenn Sie keiner Kirche angehören?
Die Aufnahme in unsere Schule steht grundsätzlich jedem Lernenden offen. An oberster Stelle steht für uns das Wohl der jungen Menschen, weswegen wir auch mit Umsicht und Rücksicht auf die Gruppe und die Einzelnen einen Beitrag zur Integration, sowie Inklusion leisten. Nicht nur aus pädagogischen Gründen ist es uns wichtig, dass Pädagogen, Eltern und ihre Kinder konstruktiv sowie offen mit unterschiedlichen Überzeugungen umgehen. Denn wir stehen für Toleranz und erwarten, dass alle allen Überzeugungen und Lebenskonzepten gegenüber weder abwertend noch intolerant begegnen. Unsere Basis ist der christliche Glaube, wonach wir unser pädagogisches Konzept ausgerichtet haben. Daher wünschen wir insbesondere eine Offenheit der Eltern gegenüber dem christlichen Konzept.
12. Gehört diese Schule zu einer Kirche?
Nein, die Schule ist keine Schule irgendeiner christlichen Gemeinde, auch wenn sie anfangs in Räumen einer Kirche betrieben wird. Es ist eine christliche, aber konfessionsungebundene Schule.
13. Wo lässt sich der Träger religiös einordnen?
Der Träger bekennt sich zur evangelischen Allianz, zum Apostolischen Glaubens-Bekenntnis sowie der Bibel als Glaubensgrundlage.
14. Nehmen Sie auch Kinder aus Familien auf, die nicht ihrem biblischen Bild von Familie entsprechen?
Ja.
15. Was ist die evangelische Allianz?
Die Evangelische Allianz ist eine weltweite Bewegung von Christen, die bereits 1846 in London gegründet wurde, weswegen sie manchmal als die älteste ökumenische Bewegung bezeichnet wird. Sie sieht sich nicht in erster Linie als ein Kooperationsbündnis von kirchlichen Institutionen, sondern als eine große Gemeinschaft von engagierten Christen unterschiedlicher Kirchenzugehörigkeit. Zur evangelischen Allianz zählen sich heute etwa 600 Millionen Christen weltweit. Mit der Allianz verbunden sind Christen, die den evangelischen Glauben bewusst leben wollen und sich auch öffentlich dazu bekennen. In der evangelischen Allianz arbeiten daher Christen aus verschiedenen Denominationen zusammen. Die Grundsätze des evangelischen Glaubens sind in einem Bekenntnis formuliert.
16. Erfüllt diese Schule auch die Schulpflicht?
Ja, als genehmigte Ersatzschule wird diese Schule die Schulpflicht erfüllen.
17. Welche Elternbeiträge werden erhoben?
Die Elternbeiträge werden nach Kinderanzahl gestaffelt sein und kommen voraussichtlich in Höhe des Kindergeldes von ca. 250€ je Kind. Auch für Familien aus wirtschaftlich prekären Lagen soll diese Schule offen sein. Um das zu ermöglichen, wird die Schule auf Spenden angewiesen sein, da der Zuschuss des Landes nicht auskömmlich sein wird. Außerdem erhält unser Träger keine regelmäßigen Einnahmen aus beispielsweise Kirchensteuern (wie auch keine andere ev. Grund- und Mittelschule). Um die vielen Aufgaben zu bewältigen, erwarten wir von den Eltern eine jährliche Mitarbeit von mindestens 30 Stunden pro Familie. Dies kann beispielsweise im Bereich der Pflege des Geländes, kleineren Reparaturen, Reinigung oder Projektarbeit erfolgen.
18. Wie wird das Risiko eingeschätzt, dass ein freier Träger seine Arbeit beendet?
Das Risiko ist gering. Der Staat fordert von uns als Träger, dass unsere Schule zwei Jahre in Betrieb ist, bevor der Träger mehr als 65% der Personalaufwandspauschale als staatlichen Zuschuss für die Kinder bekommt. Die ersten zwei Jahre muss der Träger daher zu großen Teilen selbst durch Spenden und Kredite finanzieren. Der Staat möchte damit gewährleisten, dass die Schule auch auf Dauer Bestand hat, bevor er auch für den Schulaufwand finanzielle Leistungen erbringt. Wir sehen darin allerdings eine Ungleichbehandlung, die für uns schwer nachvollziehbar ist, denn private Kindergärten werden grundsätzlich von Beginn an zu inzwischen meist 100% vom Staat finanziert.
19. Wie sieht die Zusammenarbeit zwischen dem Träger und der Stadt aus?
Das Interesse an einer guten, partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit der Stadt und den anderen Schulen besteht seitens des Trägers.
20. Gesprächsangebot an die Fraktionen und Ausschüsse?
Wir stehen gerne für Gespräche zur Verfügung.
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